Produktbeschreibungen im Online Shop
Wann ist eine Produktbeschreibung urheberrechtlich geschützt?
Gute Produktbeschreibungen sind ein wichtiger Erfolgsfaktor im Online Shop. Aus diesem Grund betreiben Onlinehändler häufig viel Aufwand, um die Produkte in ihrem Shop mit individuellen Texten zu versehen. Umso ärgerlicher ist es, wenn die liebevoll getextete Produktbeschreibung von Konkurrenten enfach kopiert und weiter verwendet wird. Gut wenn hier der Urheberrechtsschutz greift.Für den Schutz von Produkttexten im Online Shop liegen die Hürden jedoch etwas höher, da diese kein rein literarisches Werk darstellen. Hintergrund ist, dass gerade das "Handwerksmäßige, Alltägliche und Banale" nicht geschützt werden soll.
Jedoch lassen sich auch Produktbeschreibungen durchaus auf eine Art und Weise formulieren, dass die Texte urheberrechtlichen Schutz genießen.
Produktbeschreibungen sind urheberrechtlich geschützt wenn diese die sogenannte Schöpfungshöhe erreichen. Durch eine besondere Gestaltung des Textes, einen individuellen Sprachstil sowie außergewöhnliche Formulierung, kann auch eine Produktbeschreibung zu einer eigenständigen Schöpfung werden. Dies gilt nicht pauschal für jeden selbst verfassten Produkttext im Online Shop. Der Text muss eine besondere kreative Leistung darstellen. Ob eine Produktbeschreibung urheberrechtlichen Schutz genießt ist immer im Einzelfall zu klären.
In einem besonderen Fall hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt entschieden, dass Produktbeschreibungen nicht von anderen Händlern übernehmen werden dürfen.
Mehr zur aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf: www.wbs-law.de/urheberrecht/produktbeschreibung-im-internet