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Neue Widerrufsbelehrung 2011

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Die Übergangsfrist für die erforderlichen Änderungen läuft

Die letzte Änderung im Widerrufsrecht (Juni 2010) ist kaum verdaut, da steht Online-Händlern schon das nächste Update ins Haus.

Seit dem 04. August 2011 ist das neue Widerrufsrecht in Kraft.

Die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung macht wieder umfangreiche Anpassungen in Shop und Bestellprozess erforderlich.

Immerhin haben Shopbetreiber für den Austausch des Belehrungstextes im Onlineshop und in den Auftrags- bzw. Eingangsbestätigungs-E-Mails drei Monate Zeit. Dennoch sollten die Umstellungen nicht zu lange aufgeschoben werden. Denn nach Ablauf der Übergangsfrist droht erhöhte Abmahngefahr bei Verwendung veralteter Belehrungstexte. Da unliebsame Aufgaben leicht in Vergessenheit geraten, empfiehlt sich also die sofortige Neuerstellung.

Die wichtigsten Änderungen in der Widerrufsbelehrung betreffen den Wertersatz

Die erneute Gesetzesänderung war erforderlich geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof die deutschen Regelungen zum Wertersatz als nicht europarechtskonform moniert hatte (Az.: C-489/07). So sah die Wertersatzregelung "made in germany" vor, dass ein Kunde allein für die bloße Möglichkeit der Nutzung eines gekauften Gegenstands während der Widerrufsfrist Wertersatz zahlen muss.

Diese generelle Pflicht zum Wertersatz trotz fristgerechter Ausübung des Widerrufsrechts hatte der EuGH als zu weitgehend beanstandet und so war der deutsche Gesetzgeber gezwungen, das Widerrufsrecht erneut zu überarbeiten.

Durch die nun gültige Neuregelung, die auch für die Rückgaberegelung gilt, sollen Verbraucher ihr Widerrufsrecht effektiv nutzen können und nicht schon für eine bloße Prüfung der Ware Wertersatz zahlen müssen. Stattdessen müssen Verbraucher nur noch dann Wertersatz leisten, wenn sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht. Der Verkäufer muss jedoch im Streitfall nachweisen, dass die Kaufsache "übergebührlich" genutzt wurde.

Weitere Änderungen im Widerrufsrecht sind schon in Sicht

Auch mit der aktuellen Änderungen im Widerrufsrecht ist das Thema noch nicht vom Tisch. Es bleibt abzuwarten, ob diese Neuregelung einer ggf. stattfindenden Überprüfung durch den EuGH standhält. Zudem hat das Europaparlament schon eine Richtlinie verabschiedet, die voraussichtlich eine Neufassung der Widerrufs- bzw. der Rückgabebelehrung im Jahr 2013 nach sich ziehen wird.

Shopbetreiber sollten die Rechtsentwicklung also weiter im Auge behalten und sich darauf einstellen, Widerrufsbelehrung und AGB auch künftig immer wieder anpassen zu müssen.

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