Aufwendungen für den Erwerb einer Domain sind keine Betriebsausgaben
Der Erfolg eines Internet Auftritts oder Online Shops hängt nicht zuletzt von dem Domain Namen ab unter dem dieser im Internet zu finden ist.
Da die Suche unter den noch freien Domain Namen oft kein befriedigendes Ergebnis bringt, werden mitunter hohe Beträge für den Erwerb von Domains ausgegeben.
Diese Aufwendungen für die Erwerb einer Domain sind laut Bundesfinanzhof nicht absetzbar.
Das oberste deutsche Steuergericht sieht die Kosten für die Übertragung einer Internetadresse als Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut an.
Da eine Internetadresse in der Regel dauerhaft genutzt werden könne, seien auch keine Abschreibungen für Abnutzung möglich.
Die Ausgaben für den Kauf einer Domain können erst geltend gemacht werden wenn diese wieder verkauft wird.
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